Die Autoversicherung kündigen leicht gemacht

Der 30. November ist jedes Jahr der Stichtag, wenn es um die Kündigung der Autoversicherung geht. Wird der bestehende Vertrag termingerecht gekündigt, besteht der Versicherungsschutz noch bis zum Ende des Versicherungsjahres, das für die meisten Anbieter mit dem Kalenderjahr identisch ist. Es ist allerdings zu beachten, dass bei manchen Versicherungsunternehmen der Stichtag das Datum des Vertragsabschlusses ist. Geht die Kündigung nicht einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres ein, verlängert sie sich automatisch um ein weiteres Jahr.

In Artikel 314 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt der Gesetzgeber Ausnahmefälle, bei denen auch nach dem 30. November noch gekündigt werden kann. Dies ist möglich, wenn ein Fahrzeug gewechselt, beziehungsweise neu zugelassen wird. Auch nach einem Schadenfall kann die Versicherung gekündigt werden. Erhöht der Anbieter bei gleichbleibendem Versicherungsschutz die Beiträge oder ändert er die Vertragsbedingungen, so gilt dies ebenfalls als triftiger Grund für eine außerordentliche Kündigung.

Bevor Sie bei Ihrer aktuellen Assekuranz kündigen, sollten Sie zuvor die Autoversicherung berechnen lassen. Am einfachsten ist das mit unserem Vergleichsrechner.